Deutschlands erstes Abfindungsportal

Wir richten uns hiermit an alle, die Abfindungen bekommen und die mehr aus ihren Abfindungen machen möchten. Wir freuen uns über Ihren Besuch!

Trotz Fünftelregelung, die die Abgefundenen steuerlich besser stellen sollen, zahlen viele den höchsten Steuersatz. Die Arbeitgeber ziehen die Lohnsteuer nach der amtlichen Lohnsteuertabelle ab. Sie können die Fünftelregelung gar nicht anwenden. So zahlen viele viel zu viel Steuern auf ihre Abfindung.

Andererseits werden die Abfindungen, die man nur einmal im Leben erhält, verzinslich angelegt. Dabei spielen naturgemäß die Sicherheit, die Rendite, die Verfügbarkeit und die Besteuerung eine große Rolle. Denn wenn man auf 4% Zinsen nur 33% Steuern zahlt und danach noch 2% Inflation abzieht, bleibt kaum etwas übrig.

Ein Abgefundener hat sich also grundsätzlich mit diesen Problemen herumzuschlagen.

Viele befinden sich noch in Abfindungsverhandlungen und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Sie kennen meist auch ihre Rechte gegenüber ihrem Arbeitgeber nicht.

Die meisten möchten natürlich wissen, wieviel der Kollege oder die Kollegin als Abfindung erhält.

Meist müssen Abgefundene Vertraulichkeitserklärungen unterschreiben. So sind ihnen die Hände gebunden und sie bekommen vielleicht nicht die Abfindung, die ihnen zusteht.

Angestellte mit Sonderstatus, z.B. solche, die in der früheren DDR Dienst getan haben, möchten sich ebenfalls über ihre Möglichkeiten informieren.

Die meisten Abgefundenen wissen nicht, wie sie das meiste aus ihrer Entlassung aus dem Dienst herausholen können und wie sie die Besteuerung ihrer Abfindung minimieren können.

Das soll sich nun ändern.

Hier erhalten Sie auf alle Fragen Antworten rund um die Abfindung. Drei Möglichkeiten bietet Ihnen dieses Portal an:

  1. Information auf diesem Abfindungs-Portal
  2. Persönliche Beratung 

allgemeine hinweise zur abfindung

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